Studienfinanzierung: alle Geldquellen auf einen Blick

19. Oktober 2021: Im Juni hat Oliver Iost von Studis Online im Digital SMARTis Club vorgestellt, welche staatlichen Finanzhilfen Dir in Corona-Zeiten zur Verfügung stehen. Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den komplexen Regelwerken der öffentlichen Hand und hat den ersten BAföG-Rechner entwickelt. Seine neueste Entwicklung, ein Studienfinanzierungs-Check, zeigt Dir nach einigen Selbstauskünften, welche Geldquellen Dir grundsätzlich offenstehen. Mit dieser Analyse und detaillierten weitergehenden Informationen kannst Du einen für Deine Bedürfnisse und Möglichkeiten passenden Finanzierungsplan entwickeln. Die wichtigsten Geldquellen mit ihren Vor- und Nachteilen hat er erneut im Digital SMARTis Club vorgestellt. Die wichtigsten Key Facts gibt’s hier noch einmal zum Nachlesen.

1. Unterhalt der Eltern und Kindergeld

Grundsätzlich sind Deine Eltern verpflichtet, Dich während Deiner Erstausbildung finanziell zu unterstützen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Höhe des Unterhalts orientiert sich an der „Düsseldorfer Tabelle“. Anspruchsberechtigt bist Du normalerweise bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Ein direkt an den Bachelor anschließender Master zählt zur Erstausbildung. Wenn Du allerdings nach einer Ausbildung studieren möchtest, hast Du in der Regel keinen Unterhaltsanspruch mehr (aber vielleicht trotzdem Eltern, die Dich weiterhin unterstützen wollen und es finanziell auch können). Sofern man nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, wird in der Regel auch das Kindergeld (aktuell 219 Euro für das 1. und 2. Kind) als Unterhaltszahlung weitergegeben. Geschieht das nicht, kannst Du einen Abzweigungsantrag stellen.

Kommen Deine Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nach, obwohl sie finanziell dazu in der Lage wären, kann der Anspruch gerichtlich eingefordert werden – was allerdings zu familiären Zerwürfnissen führt, so dass dieser Schritt gut überlegt sein will. In jedem Fall suchst Du erst einmal das Gespräch, klärst sie über die Rechtslage auf und bittest um Auskunft, was aus ihrer Sicht gegen eine Unterstützung spricht. Es gibt auch Mediator*innen die zur Verständigung beitragen können.

2. BAföG und Corona-Sonderregeln

Deine Eltern können Dich nicht oder nicht ausreichend finanziell unterstützen? In diesem Fall hast Du Anspruch auf staatliche Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Für einen Antrag muss sowohl Deine finanzielle Situation als auch die Deiner Eltern offengelegt werden. Geben diese keine Auskunft oder kommen einer amtlich festgestellten Unterhaltspflicht nicht nach, kannst Du eine Vorausleistung beantragen. Das BAföG-Amt übernimmt es in diesem Fall, die Vorausleistungen von Deinen Eltern zurückzufordern.

Im Höchstsatz von 861 Euro sind pauschale Beträge für Miete, Lebensunterhalt und Krankenversicherung enthalten. Je nach Höhe eigener Einkünfte (über dem Freibetrag von 450 Euro), eigenem Vermögen (über 8.200 Euro am Tag der Antragstellung), dem Einkommen der Eltern sowie im Fall einer Krankenversicherung über die Eltern werden Abzüge vorgenommen. Die tatsächliche Höhe der Förderung kann darum deutlich geringer ausfallen. Mit dem BAföG-Rechner kannst Du vorher ermitteln, wie viel Geld zu monatlich zu erwarten hast.

Auch durch das BAföG wird bis auf wenige Ausnahmen nur ein Studium gefördert (wobei Bachelor und konsekutiver Master als ein Studium zählen, also gefördert werden können, auch bei längerer Unterbrechung zwischen Bachelor und Master). Einen Rechtsanspruch haben neben deutschen auch ausländische Studierende, wenn sie dauerhaft (und nicht nur für ihre Ausbildung) in Deutschland leben. Es sind regelmäßig Leistungsnachweise zu erbringen, und die Förderung wird maximal für die Regelstudienzeit gewährt – allerdings wurde der Bezugszeitraum im Zuge der Corona-Pandemie erweitert. Je nach Bundesland können ein bis drei zusätzliche Semester BAföG bezogen werden, mit entsprechender Verlängerung der Fristen für die Leistungsnachweise. Einen Überblick findest Du hier.

Wichtig ist außerdem: Mindestens die Hälfte der Förderung gibt es geschenkt. Der Rest ist ein zinsloses Darlehen, das Du in der Regel fünf Jahre nach dem (ersten) Studienabschluss in festen Raten zurückzahlst, wenn Du ein festes Einkommen über 1.330 Euro netto beziehst (solange Du weniger verdienst, kannst Du einen Freistellungsantrag stellen). Sofern Du erst ab 1. September 2019 BAföG beziehst, wird Dir zudem nach 77 Raten die Restschuld erlassen, so dass Du maximal rund 10.000 Euro zurückzahlen musst.

Übrigens läuft zurzeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die feststellen soll, ob die Berechnung und Höhe der Bedarfssätze verfassungsgemäß sind. Das Urteil ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Vermutlich wird es auch im Fall einer aktuellen Verfassungswidrigkeit keine rückwirkenden Ausgleichszahlungen für alle heutigen BAföG-Beziehenden geben. Möglicherweise sichert Dir ein Widerspruch gegen Deinen Bescheid mit Verweis auf diese Prüfung einen zukünftigen Anspruch.

3. Darlehen: Bildungskredit, Studienkredite, Bildungsfonds

Ab dem dritten Semester des BA-Studiums (während des Masters immer) kannst Du einen staatlichen Bildungskredit in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro für mindestens 3 und maximal 24 Monate beantragen. Alternativ kannst Du bei entsprechender Begründung (z.B. Auslandsaufenthalt, Umzug/Einrichtung) eine einmalige Abschlagzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen. Die maximale Kreditsumme beträgt 7.200 Euro und der Zinssatz ist mit aktuell 0,47% besonders günstig. Allerdings wird er jährlich angepasst, so dass Du keine Sicherheit hast, welche Zinslast Dich tatsächlich erwartet. Mehr zum Bildungskredit findest Du hier.

Auch die staatliche KfW-Bank bietet Studierenden ein Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat, das aktuell mit 3,76 % p.a. verzinst wird. Es kann von allen, die höchstens im 10. Fachsemester sind, für mindestens 6 Monate beantragt und je nach Studiengang maximal 3-7 Jahre bezogen werden. Normalerweise werden die anfallenden Zinsen mit den Auszahlungsbeträgen verrechnet, die sich entsprechend reduzieren. Im Zuge der Corona-Pandemie wird das Darlehen während der Ausschüttungsphase aber noch bis Dezember 2021 zinsfrei gewährt. Nach jetzigem Stand werden aber ab 1. Januar 2022 für die bis dahin aufgelaufene Schuldensumme die aktuellen Zinsen anfallen und mit etwaigen weiteren Ausschüttungsraten verrechnet. Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit findest Du hier.

4. Nebenjobs

Etwa zwei Drittel aller Studierenden verdienen sich nebenbei eigenes Geld. Zu beachten ist vor allem die Form der Beschäftigung: eine kurzfristige Beschäftigung (höchstens drei Monate im Jahr) ist z.B. eine gute Möglichkeit, in den Semesterferien eine Rücklage zu bilden. In diesem Fall sind keine Sozialabgaben zu zahlen. Gleiches gilt für einen Minijob, bei dem Du bis zu 450 Euro verdienen kannst – allerdings zahlt in diesem Fall der Arbeitgeber eine Pauschale als Sozialversicherungsbeitrag. Auch aus diesem Grund bevorzugen Arbeitgeber nicht selten die Beschäftigung als Werkstudent. Bei einer solchen regelmäßigen Beschäftigung kannst Du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Von Deinem Gehalt werden allerdings Beiträge für die Rentenversicherung abgezogen und Du benötigst in der Regel eine eigene Mitgliedschaft in der Krankenversicherung, die Du selbst bezahlen musst.

5. Stipendien

Es gibt eine Fülle von Möglichkeiten, im Studium durch ein Stipendium gefördert zu werden – allerdings keine Garantie, mit einer Bewerbung erfolgreich zu sein. Umso wichtiger ist es, ein für das eigene Profil passendes Förderprogramm zu finden und die Bewerbung sorgfältig und passgenau zu entwerfen. Viele Informationen rund um das Thema Stipendien und die wichtigsten Anbieter haben wir in diesem Beitrag zusammen gefasst.

Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der Sicherung Deiner finanziellen Rahmenbedingungen, damit Du Dich ohne Geldsorgen voll und ganz auf Deine Ausbildung konzentrieren kannst!